Anerkennungen
Das Institut ist eine qualifizierte Prüfstelle für folgende Prüfungen nach der Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkalirichtlinie)" des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton:
- reaktionsfähiger Flint, Prüfung nach Anhang A.7
- Schnellprüfverfahren, Prüfung nach Anhang B.2
- Nebelkammerversuch, Prüfung nach Anhang B.3
- 60 °C Versuch, Prüfung nach Anhang C
Das Institut organisiert außerdem die Vergleichsprüfung zum Schnellprüfverfahren nach Anhang B.2 der Alkalirichtlinie.
Das Institut war bis zum 31.7.2019 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) für folgende Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten bauaufsichtlich anerkannt (PÜZ-Stelle HHA04):
Prüfstelle für die Überprüfung der Eignung von Herstellern und Anwendern zur Ausführung nachträglicher Bewehrungsanschlüsse mit Injektionsmörtel nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (Z-21.8- …), lfd. Nr. 7.
Die Prüfstelle wurde zum 31.7.2019 aufgegeben. Bei Verlängerungsanträgen von Eignungsnachweisen wenden Sie sich zukünftig bitte an:
Frau Nadine Kramer
Edelstahlweg 5c
44287 Dortmund
Tel: +49 (0) 231 - 586 957 95 Fax: +49 (0) 231 - 586 957 99