Studium und Lehre am Institut für Angewandte Bautechnik
Das Studium
Seit dem Wintersemester 2007/08 wird das Studium für das Lehramt an Beruflichen Schulen in den Gewerblich-Technischen Fachrichtungen „Bautechnik“ und „Holztechnik“ in der Bachelor-Master-Form angeboten.
Das Bachelor- und Masterstudium im Bereich der Gewerblich-Technischen Wissenschaften (GTW) bahnt die Handlungskompetenz angehender Lehrkräfte im Spannungsfeld beruflicher Arbeit, Technik und Bildung an. Zugleich bietet es Vertiefungen von Studienschwerpunkten.
Studienschwerpunkte:
Im Zentrum des Bachelor- und Masterstudiums steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der beruflichen und gesellschaftlichen Situation von Fachkräften. Arbeit, Technik und Bildung werden in einer ganzheitlichen Perspektive zum Gegenstand der wissenschaftlichen Lehre. Technik wird dabei im Zusammenhang der Analyse und Gestaltung beruflicher Arbeitsprozesse einerseits und den Kompetenzen der Beschäftigten andererseits betrachtet.
Die Immatrikulation für das Bachelorstudium erfolgt in der beruflichen Fachrichtung Bau- und Holztechnik. Dieser Studiengang besteht anfangs aus einem Grundstudium, in dem Studierende der Fachrichtungen Bautechnik und Holztechnik Lehrveranstaltungen gemeinsam besuchen. Ab dem 3 Studiensemester wird im Bachelorstudium die jeweils gewählte Fachrichtung Bautechnik oder Holztechnik vertieft.
Studienziele:
Lehrkräfte an Beruflichen Schulen und Weiterbildungseinrichtungen gestalten berufsqualifizierende Lern- und Arbeitsprozesse unter den Bedingungen individueller und gesellschaftlicher Voraussetzungen. Sie führen Auszubildende bzw. Schüler/-innen über entsprechend angelegte Lernprozesse zu einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz. Dazu entwickeln sie Konzepte für berufliche Lernprozesse, die vor aktuellen und zukünftigen Bildungs- und Qualifizierungsansprüchen Bestand haben. Im Studium wird ein weites Aufgabenspektrum berücksichtigt, welches sich auf fachlich fundiertes didaktisches Handeln u. a. in der Berufsvorbereitung, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule und dem Beruflichen Gymnasium sowie der Fort- und Weiterbildung bezieht. Das Studium des Lehramts an Beruflichen Schulen (LAB) in den beruflichen Fachrichtungen Holztechnik oder Bautechnik trägt den Entwicklungen der Gewerblich-Technischen Berufe Rechnung und fördert die Entwicklung einer umfassenden und zukunftsorientierten beruflichen Handlungskompetenz angehender Lehrkräfte. Mit dem Bachelor- und Masterstudium werden die Studierenden zur Analyse und Gestaltung qualifizierender Arbeitsprozesse und berufsbezogener Bildungsprozesse befähigt. Dabei erwerben sie auch Qualifikationen und Kompetenzen für andere Studien- und Berufsziele.
Technische Ausstattung
Die Studierenden der Fachrichtung Bautechnik und Holztechnik haben u. a. Zugang zu einer computergesteuerten 5-Achs-Fräse, einem 3D Drucker und seit 2015 zu einem Laser, der auch für den Teilezuschnitt (insbesondere im Detail- und Modellbaubereich) verwendet werden kann.
Studierende lernen die Aufbereitung von Computerdaten zur Steuerung dieser Geräte, die Konzeption von Produkten, die damit hergestellt werden können und den Einsatz der Technologien in eigenen Lehrveranstaltungen oder bei Schulungen in Betrieben. Die Veränderungen, die mit dem Einzug dieser Technologien in die bauberuflichen Arbeitsprozesse einhergehen, sind darüber hinausgehend Gegenstand berufswissenschaftlicher Untersuchungen am Institut für Angewandte Bautechnik.
Fehlzeitenregelung
Regelmäßige und aktive Teilnahme ist einer der Schlüssel für ein erfolgreiches Erreichen von Lehrveranstaltungszielen. Grundsätzlich gilt daher für alle Lehrveranstaltungen des Instituts für Angewandte Bautechnik die folgende Regelung:
- Um die Bedingung einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme zu erfüllen, dürfen höchstens 15 Prozent der Termine versäumt werden. Bei einer Veranstaltung mit 13-14 wöchentlichen Terminen kann folglich das begründete Fehlen an max. zwei Terminen einer Lehrveranstaltung durch die Lehrperson entschuldigt werden.
- Weitere Termine können mit Nachweis eines ärztlichen Attestes als entschuldigt eingestuft werden. Allerdings müssen Fehlzeiten von mehr als 15 Prozent durch zusätzliche Leistungen ausgeglichen werden, um die Zulassung zur Prüfung zu erhalten.