Richtlinie der Technischen Universität Hamburg-Harburg über die Gewährung von Zuschüssen für Orientierungseinheiten der Bachelor-Erstsemester vom 25. 10.2017
Orientierungseinheiten der Bachelor-Erstsemester sind durch Fachschaften organisierte Veranstaltungen Studierender der TUHH, die dem Kennenlernen und der Gemeinschaftsbildung dienen und die TUHH ggf. nach außen repräsentieren.
Die Beantragung zur Genehmigung und Bezuschussung erfolgt im zuständigen Studiendekanatsausschuss mittels eines Kostenplanes. Dieser informiert das Referat Studiendekanatsservice über den getroffenen Beschluss in geeigneter Weise.
Für jede teilnehmende Studentin und jeden teilnehmenden Studenten werden für Orientierungseinheiten pauschal max. 20€ pro Tag gezahlt.
Die Fachschaften beteiligen sich mit mindestens 20% an den entstandenen Kosten. Die TUHH bezuschusst die Veranstaltung mit höchstens 80% der entstandenen Kosten.
Die an der genehmigten Orientierungseinheit teilnehmenden Studierenden unterliegen dem gesetzlichen Unfallschutz nach dem Sozialgesetzbuch VII). Die Art des benutzten Beförderungsmittels hat auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss. Kosten für private Unfallversicherungen werden nicht übernommen.
Die Kosten für die Orientierungseinheit sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten beim Referat Studiendekanatsservice abzurechnen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Beendigung der Veranstaltung.
Der Abrechnung sind beizufügen:
Diese Richtlinie wurde im Umlaufverfahren des Präsidiums am 25.10.2017
beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Hamburg, 25.10.2017
Technische Universität Hamburg-Harburg
Der Präsident