Auf Grund von § 6 b Absatz 2 und § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001, zuletzt geändert am 16. November 2016 (HmbGVBl. S. 472), hat das Präsidium am 23. Februar 2017 nach Stellungnahme des Akademischen Senats gemäß § 85 Absatz 1 Nummer 13 HmbHG vom 22. Februar 2017 die folgende Gebührensatzung für Verwaltungsgebühren an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) beschlossen.
Die TUHH setzt Gebühren und Auslagen durch einen Gebührenbescheid fest. Die Bekanntgabe des Gebührenbescheids kann schriftlich, elektronisch (E-Mail) oder mündlich erlassen werden.
Die festgesetzten Gebühren werden in regelmäßigen Abständen von längstens drei Jahren überprüft und der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.
Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die TUHH ist der § 111 HmbHG, im Übrigen das HmbDSG. Im Rahmen dieser Rechtsvorschriften werden personenbezogene Daten nur insoweit erhoben, gespeichert, verändert und genutzt, als es zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der TUHH erforderlich ist. Eine Übermittlung an öffentliche oder nichtöffentliche Stellen erfolgt im Einzelfall, soweit das HmbHG oder das HmbDSG es zulassen. Nach Beendigung des Vorganges und der erforderlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Die Datensicherung wird durch personelle, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Für Gebühren, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, findet die zu deren Entstehungszeitpunkt jeweils geltende rechtliche Regelung Anwendung.
Die Satzung tritt am 1. April 2017 in Kraft.
Hamburg, den 23. Februar 2017
Technische Universität Hamburg-Harburg
Nummer | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
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1. | Anfertigung einer Zweitschrift Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplements oder Transcript of Records; je Dokument | 75,– |
2. | Zweitanfertigung von Semesterunterlagen | |
2.1 | Zweitausfertigung eines Formularsatzes ohne Semesterticket | 6,– |
2.2 | Zweitausfertigung eines Formularsatzes mit Semesterticket | 10,– |
2.3 | Wiederholte Zweitausfertigung eines Formularsatzes mit Semesterticket | 30,– |
3. | Ausstellung von Bescheinigungen z.B. Studien- oder Immatrikulationsbescheinigungen aller Art, Bescheinigungen über gezahlte Gebühren und Beiträge (die Aufzählung ist nicht abschließend) | 6,– |
4. | Zweitschriften von Bescheinigungen außer der unter 1. und 2. genannten Unterlagen z. B. Exmatrikulation, Gasthörerschein (die Aufzählung ist nicht abschließend) | 6,– |
5. | Beglaubigung einer Fotokopie oder Abschrift (ausschließlich bei Vorlage eines Originals der TUHH) für die erste Seite jede weitere Seite | 10,– 4,– |
6. | Verspätete Rückmeldung, Beurlaubung oder Immatrikulation | 30,– |
7. | Bearbeitung fehlerhafter oder unvollständiger Rückmeldungen | 10,– |
8. | Bearbeitung von Widersprüchen bzw. Erstellung von Widerspruchsbescheiden Gebühren werden je Aufwand berechnet; von bis | 30,– 450,– |
9. | Bearbeitung des Gasthörerantrags inklusive Erstellung des Gasthörerscheines | |
9.1 | bei Belegung von bis zu fünf Lehrveranstaltungen, je Semester | 124,– |
9.2 | bei Belegung von mehr als fünf Lehrveranstaltungen, je Semester | 200,– |
10. | Durchführung der Eignungsprüfung für den besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes | 290,– |
11. | Anfertigung von Fotokopien | |
11.1 | DIN A4; je Seite | 0,90 |
11.2 | DIN A3; je Seite | 1,50 |
12. | Sonderdienstleistungen für komplexe Dienstleistungen wie z.B. umfangreiche schriftliche Auskünfte, deren Erteilung mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden ist (die Aufzählung ist nicht abschließend) Gebühren werden nach Aufwand berechnet; von bis | 20,– 200,– |