Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischer Vorqualifikation

Für alle Studieninteressierten gilt das Online-Bewerbungsverfahren.  Die TUHH arbeitet nicht mit uni-assist zusammen. Sie müssen sich direkt bei uns bewerben.

Die wichtigsten Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie hier (PDF) herunterladen können.

Im Rahmen der Bewerbung erforderliche Unterlagen

Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich online. Sie werden Schritt für Schritt geleitet und müssen während der Online-Bewerbung folgende Unterlagen hochladen:

  • eine Kopie der Fächer- und Notenübersicht Ihres Studiums
  • das Abschlusszeugnis Ihres Studiums, Hinweis: Sofern das Studium noch nicht abgeschlossen ist, legen Sie unbedingt eine Prognosebescheinigung bei (Bescheinigung Ihrer derzeitigen Hochschule, dass Sie Ihr jetziges Studium bis zum Beginn des Masterstudiums an der TUHH abschließen werden / Muster)
  • eine Kopie des Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse
    Empfehlung: Bitte melden Sie sich äußerst rechtzeitig zu einem anerkannten Sprachnachweis an. Es dauert in der Regel einige Wochen, bis ein Testergebnis vorliegt. Damit Sie im Falle einer Zulassung für die Einschreibung ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können, sollten Sie sich zum Bewerbungsschluss für einen dieser Tests bereits angemeldet haben.
  • für Bewerbungen aus der VR ChinaVietnam und Indien: APS-Bescheinigung bzw. APS-Zertifikat 
  • Empfehlung: Ausländische Zeugnisse sind anhand der Fächer- und Notenübersicht nur schwer einschätzbar. Sofern es möglich ist, stellen Sie eine kurze Übersicht über die Inhalte und den Umfang der von Ihnen an Ihrer Hochschule erbrachten Studienleistungen zusammen und lassen dieses Dokument von Ihrer Hochschule unterschreiben und abstempeln. Das Dokument kann in englischer Sprache vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie folgendes: Zeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen von einer/m vereidigten Übersetzer/in in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden. Originalsprachiges Zeugnis und Übersetzung müssen im Rahmen der Bewerbung hochgeladen werden. Eine Übersetzung allein wird als Nachweis nicht anerkannt.

Berechtigung zur Aufnahme eines Masterstudiums

Ob Ihr Studienabschlusszeugnis  zu einer direkten Studienaufnahme an der TUHH in einem Masterprogramm berechtigt, können wir erst sagen, wenn uns Ihre Unterlagen vorliegen. Sie können sich vorab selbst informieren über die anabin-Plattform. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte beachten Sie dafür unsere Sprechzeiten.

Hier können Sie eigenständig prüfen, ob eine fachliche Eignung für den gewünschten Master-Studiengang in Frage käme.

Die TUHH kooperiert nicht mit Uni-Assist, das heißt Sie müssen sich direkt an der TUHH für ein Studium bewerben. Darüber hinaus ist es nicht notwendig, dass Sie Ihren Studienabschluss einem Anerkennungsverfahren außerhalb der TUHH unterziehen.

Amtliche Beglaubigungen

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens stellen Sie uns Ihre Unterlagen bitte online zur Verfügung. Beglaubigungen entfallen in diesem Schritt. Sofern tatsächlich ein Papierantrag (siehe oben) eingeht, müssen mit dem Antrag nur einfache Kopien eingereicht werden und Original sowie Übersetzung müssen erkennbar zusammengehörig sein. Welche Unterlagen im Rahmen der Einschreibung dann einzureichen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Neben den oben genannten sind weitere erforderlich. Informationen finden Sie unter dem Button "Zulassung+Einschreibung".

Sprachkenntnisse

Entscheidend für den Studienerfolg sind ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache. Informationen zu den Kenntnissen, die Sie für die Zulassung und Einschreibung nachweisen müssen, finden Sie hier. Und beachten Sie bitte: Die deutsche Staatsbürgerschaft allein ist kein Indiz für ausreichende Sprachkenntnisse. Wenn Sie also Ihren Schulabschluss / Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben oder Ihr Studium nicht an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, müssen Sie Ihr Sprachniveau beweisen. Lesen Sie hierfür bitte unbedingt die Hinweise unter "Sprachkenntnisse".