Alle Studierenden der TUHH müssen eine gültige Krankenversicherung haben. Bei der Immatrikulation muss die Krankenversicherung erstmalig nachgewiesen werden.
Alle Studierenden werden automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dann ist es erforderlich, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der bestehenden Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Aber Achtung: Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist dann für die gesamte Zeit des Studiums nicht mehr möglich.
Die TUHH empfiehlt allen Studierenden, den Service einer gesetzlichen Krankenkasse zu nutzen. Die gesetzliche Pflichtversicherung (SGB V) deckt Leistungen ab, die bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oftmals mit unübersichtlichen Zusatzkosten verbunden sein können. Es lohnt sich in jedem Fall, die Preise und Leistungen zu vergleichen.
Für eine Immatrikulation an der TUHH ist erforderlich:
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden sich auch im Downloadbereich des Studierendenwerks.
Änderungen in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung während des Studiums melden die Krankenkassen den Hochschulen automatisiert über das sogenannte Studenten-Meldeverfahren.
Änderungen in Ihrer privaten Krankenversicherung während des Studiums teilen Sie dem Studierendenservice bitte umgehend mit den entsprechenden Bescheinigungen/Nachweisen mit.