Die Arbeitsmarktlage und die Bestimmungen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis lassen es in vielen Fällen nicht zu, das Studium überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit zu finanzieren. Es hat jedoch einige Neuerungen gegeben, die zu aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen führen. Seit dem 1. August 2012 gilt folgendes:
Zusammengefasst finden Sie die Informationen auch nochmals in diesem Merkblatt (PDF), herausgegeben vom BMI, dem Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem DAAD.
Es muss allerdings vor der Illusion gewarnt werden, dass das Studium komplett durch Nebentätigkeit finanziert werden könnte. Zum einen lässt die straffe Studienorganisation Nebentätigkeiten nur in stark begrenztem Umfang zu, zum anderen sind durch die gegenwärtige Arbeitsmarktlage die Möglichkeiten, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, sehr eingeschränkt.
Ergänzend zu den im Vorfeld genannten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium sind die folgenden Informationen empfehlenswert: