Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg

20. Juli 2018
Nach Stellungnahme im Akademischen Senat am 27.Juni 2018.
Veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger Nr. 64 vom 10. August 2018.

In der Fassung vom 10. Juli 2019
Nach Stellungnahme im Akademischen Senat am 26. Juni 2019.
Veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger Nr. 67 vom 27. August 2019.

Präambel

Das Präsidium der Technischen Universität Hamburg (TUHH) hat am 20. Juli 2018 und am 10. Juli 2019 nach Stellungnahme des Akademischen Senats der TUHH gemäß § 85 Absatz (1) Nummer 13 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 29. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 200) am 27. Juni 2018 und am 26. Juni 2019 die Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg gemäß § 79 Absatz (2) Nummer 3 HmbHG beschlossen.

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgende Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg gilt für weiterbildende Masterstudiengänge der TUHH nach § 57 HmbHG sowie für die Masterstudiengänge der TUHH, die im Rahmen internationaler Kooperationsprogramme durchgeführt werden und für die Studiengebühren gemäß der Anlagen erhoben werden.
  2. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren an der TUHH sowie sonstige Gebühren- und Benutzungsordnungen bleiben unberührt.

§2 Erhebung von Studiengebühren

  1. Die TUHH erhebt Studiengebühren für weiterbildende Masterstudiengänge. Für Masterstudiengänge, die im Rahmen internationaler Kooperationsprogramme durchgeführt werden, können Studiengebühren erhoben werden.
  2. Für diese Studiengänge wird eine Studiengebühr gemäß § 6b Absatz 1 HmbHG zur Deckung der Kosten festgesetzt. Die Gebührenhöhe für die Studiengänge ist in der Anlage zum jeweiligen Studiengang geregelt.
  3. Die Studiengebühr befreit nicht von sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der TUHH, ihren Einrichtungen, dem Studierendenwerk Hamburg sowie der Studierendenschaft der TUHH (Semesterbeitrag).
  4. Die durch den jeweiligen Studiengang verursachten etwaigen Zusatzkosten, die den Studentinnen und Studenten entstehen, sind nicht durch die Studiengebühren abgedeckt.

§3 Entstehung, Fälligkeit, Zahlungsweise

  1. Die Studiengebühren entstehen mit dem Antrag auf Immatrikulation.
  2. Die Fälligkeit der Studiengebühren ist in der Anlage zum jeweiligen Studiengang geregelt. Studiengebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
  3. Die Studiengebühren sind auf das von der TUHH in der Anlage zum jeweiligen Studiengang angegebenem Konto zu überweisen.

§4 Rückerstattung

  1. Die Rückerstattung der Studiengebühren ist in der Anlage zum jeweiligen Studiengang geregelt.
  2. Eine Rückerstattung des entrichteten Semesterbeitrags der TUHH ist nicht möglich.
  3. Studentinnen und Studenten, die fällige Studiengebühren trotz schriftlicher Mahnung nicht entrichtet haben, werden mit Ablauf des jeweiligen Semesters exmatrikuliert.

§5 Stundung, Niederschlagung und Erlass

Stundung, Niederschlagung und Erlass von festgesetzten Gebühren richten sich nach § 21 des Gebührengesetz (GebG) der Freien und Hansestadt Hamburg in der jeweils gültigen Fassung.

§6 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg tritt am 1.Oktober 2018 in Kraft und gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ab Wintersemester 2018/19 ihr Studium an der TUHH aufgenommen haben.
  2. Die Änderungen vom 10. Juli 2019 treten am 1. Oktober 2019 in Kraft und gelten für alle Studentinnen und Studenten, die ab Wintersemester 2019/20 ihr Studium an der TUHH aufgenommen haben.
  3. Die Anlagen 2 und 3 treten am 1. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ab Wintersemester 2019/20 ihr Studium an der TUHH aufgenommen haben.

20. Juli 2018 und 10. Juli 2019

Technische Universität Hamburg

Anlagen zur Satzung

  1. Studiengebühren für den Studiengang „M.Sc. Global Technology and Innovation Management & Entrepreneurship“
  2. Studiengebühren für den Studiengang „M.Ed. Berufliche Bildung“
  3. Studiengebühren für den Studiengang „M.A. Berufliche Bildung“


Anlage 1:
Studiengebühren für den Studiengang „M.Sc. Global Technology and Innovation Management & Entrepreneurship“

§1 Geltungsbereich

  1. Die Regelungen der Anlage 1 der Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg gilt für den internationalen Kooperationsstudiengang „Global Technology and Innovation Management & Entrepreneurship“ mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.).
  2. Für die Teilnahme an dem internationalen Kooperationsstudiengang „M.Sc. Global Technology and Innovation Management & Entrepreneurship“ werden Studiengebühren erhoben.

§2 Gebührenhöhe, Zahlungsweise

  1. Für den Studiengang „M.Sc. Global Technology and Innovation Management & Entrepreneurship“ sind Studiengebühren in Höhe von 6500 € zu zahlen. Dies ist der Anteil der Studiengebühren, der für das Studium an der TUHH zu entrichten ist. In diesem Betrag sind die Semesterbeiträge für das erste und zweite Semester an TUHH enthalten.
  2. Die Studiengebühren sind auf das folgende Konto zu überweisen:

    Empfänger

    Technische Universität Hamburg

    IBAN

    DE 052 000 000 000 201 015 01

    BIC

    MARKDEF1200

§3 Fälligkeit; Rückerstattung

  1. Die ersten 50% der Studiengebühren werden mit der Einschreibung an der TUHH fällig. Die zweiten 50% der Studiengebühren werden mit der Rückmeldung zum zweiten Semester fällig.
  2. Studentinnen und Studenten, die das Studium an der TUHH nach Semesterbeginn abbrechen, erhalten keine Rückerstattung der entrichteten Studiengebühr.

Anlage 2:
Studiengebühren für den Studiengang „M.Ed. Berufliche Bildung“

§1 Geltungsbereich

  1. Die Regelungen der Anlage 2 der Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg gilt für den weiterbildenden Masterstudiengang „Berufliche Bildung“ mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.).
  2. Für die Teilnahme an dem weiterbildenden Masterstudiengang „M.Ed. Berufliche Bildung“ werden kostendeckende Studiengebühren erhoben.

§2 Gebührenhöhe, Zahlungsweise

  1. Für den weiterbildenden Masterstudiengang „M.Ed. Berufliche Bildung“ sind Studiengebühren in Höhe von 14.450 € zu zahlen. Dies ist der Anteil der Studiengebühren, der für das Studium an der TUHH zu entrichten ist. In diesem Betrag ist der Semesterbeitrag nicht enthalten.
  2. Die Studiengebühren sind auf das folgende Konto zu überweisen:

    Empfänger

    Technische Universität Hamburg

    IBAN

    DE 212 000 000 000 201 015 01

    BIC

    MARKDEF1200

  3. Im Falle dessen, dass bereits erworbene Kompetenzen der Studentin oder des Studenten anerkannt bzw. angerechnet werden können, gewährt die TUHH eine Reduzierung der Studiengebühren wie folgt:

    Anrechnung/Anerkennung auf Module des Studiengangs in Höhe von

    Reduzierung der Studiengebühren in Höhe von

    12 LP

    5 %

    24 LP

    10 %

    36 LP

    15 %

§3 Fälligkeit; Rückerstattung

  1. Die Studiengebühren werden bis maximal zur vollen Höhe semesterweise anteilig, ausgehend von der Regelstudienzeit von sieben Semestern, mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung an der TUHH fällig. Für ein Semester sind somit Gebühren in Höhe von 2.064,28 € zu zahlen.
  2. Studentinnen und Studenten, die das Studium an der TUHH nach Semesterbeginn abbrechen, erhalten keine Rückerstattung der entrichteten Studiengebühr.

Anlage 3:
Studiengebühren für den Studiengang „M.A. Berufliche Bildung“

§1 Geltungsbereich

  1. Die Regelungen der Anlage 3 der Satzung über die Erhebung von Studiengebühren an der Technischen Universität Hamburg gilt für den weiterbildenden Masterstudiengang „Berufliche Bildung“ mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.).
  2. Für die Teilnahme an dem weiterbildenden Masterstudiengang „M.A. Berufliche Bildung“ werden kostendeckende Studiengebühren erhoben.

§2 Gebührenhöhe, Zahlungsweise

  1. Für den weiterbildenden Masterstudiengang „M.A. Berufliche Bildung“ sind Studiengebühren in Höhe von 7.950 € zu zahlen. Dies ist der Anteil der Studiengebühren, der für das Studium an der TUHH zu entrichten ist. In diesem Betrag ist der Semesterbeitrag nicht enthalten.
  2. Die Studiengebühren sind auf das folgende Konto zu überweisen:

    Empfänger

    Technische Universität Hamburg

    IBAN

    DE 212 000 000 000 201 015 01

    BIC

    MARKDEF1200

  3. Im Falle dessen, dass bereits erworbene Kompetenzen der Studentin oder des Studenten anerkannt bzw. angerechnet werden können, gewährt die TUHH eine Reduzierung der Studiengebühren wie folgt:

    Anrechnung/Anerkennung auf Module des Studiengangs in Höhe von

    Reduzierung der Studiengebühren in Höhe von

    6 LP

    5 %

    12 LP

    10 %

    18 LP

    15 %

$3 Fälligkeit; Rückerstattung

  1. Die Studiengebühren werden bis maximal zur vollen Höhe semesterweise anteilig, ausgehend von der Regelstudienzeit von vier Semestern, mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung an der TUHH fällig. Für ein Semester sind somit Gebühren in Höhe von 1.987,50 € zu zahlen.
  2. Studentinnen und Studenten, die das Studium an der TUHH nach Semesterbeginn abbrechen, erhalten keine Rückerstattung der entrichteten Studiengebühr.