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Satzung für die Forschungsschwerpunkte der Technischen Universität Hamburg-Harburg

Präambel

Das wesentliche Ziel der Forschungsschwerpunkte (FSP) der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) ist die Intensivierung der fächerübergreifenden Forschungsarbeit, wodurch das Forschungsprofil der TUHH geschärft werden soll. Die Kernaufgabe der Forschung wird nach wie vor in den Instituten durchgeführt. Darüber hinaus sollen zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse durch längerfristig angelegte Forschungskooperationen erarbeitet werden. Auf der Basis des Struktur- und Entwicklungsplans wird dadurch eine Stärkung des Universitätsstandortes Hamburg-Harburg erreicht.

Die Fokussierung auf nach außen sichtbare Kompetenzbereiche ist für die Positionierung der TUHH im Wettbewerb mit anderen Universitäten und zur Steigerung der Attraktivität für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unverzichtbar. Durch die FSP-Struktur wird eine Motivation für Forschungsaktivitäten und für die Bildung neuer Forschungsverbünde gegeben.

Ein FSP wird durch die Eigeninitiative von Professorinnen und Professoren vorbereitet, beim Präsidium beantragt und durch den Akademischen Senat eingerichtet. Die Aufgabe eines FSP besteht darin, das in den beteiligten Instituten vorhandene Wissen zu einem fachlichen Thema zu bündeln, die Forschungskooperation zu organisieren und zu gestalten sowie ein Team aus mehreren Professorinnen und Professoren zu bilden, um aus der Zusammenarbeit zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse zu erreichen. Die über einen längeren Zeitraum praktizierte Teamarbeit bildet eine notwendige Voraussetzung und Vorbereitung zur Einwerbung von Verbundprojekten oder koordinierten Forschungsprogrammen. Die FSP-Struktur ist für alle Professorinnen und Professoren offen, wird aus der Struktur- und Entwicklungsplanung heraus weiterentwickelt und bildet eine flexible Plattform für neue Forschungskooperationen.

§ 1 Ziel und organisatorischer Rahmen

  1. Forschungsschwerpunkte werden an der TUHH eingerichtet, um zusätzliche, über einzelne Disziplinen hinausgehende wissenschaftliche Erkenntnisse zu erarbeiten, bei der Umsetzung dieser Erkenntnisse in die Praxis mitzuwirken und wissenschaftlichen Nachwuchs in der Forschung auszubilden.
  2. Ein FSP ist ein zeitlich befristeter Zusammenschluss von mehreren Instituten der TUHH. Er ist offen für Kooperationen mit anderen wissenschaftlichen Institutionen und Organisationen aus dem gewählten Forschungsbereich und mit der Industrie und Wirtschaft.
  3. Ein FSP kann gebildet werden, wenn mehrere, in der Regel mindestens fünf Professorinnen und Professoren der TUHH erklären, für mindestens vier Jahre einer gemeinsamen Programmatik folgend zusammenarbeiten zu wollen. Ein FSP kann von jeder Professorin/jedem Professor der TUHH jederzeit beim Präsidium beantragt werden. Das Präsidium informiert den Akademischen Senat über die Antragstellung. Bei der Prüfung des Antrags werden interne und gegebenenfalls externe Fachleute zurate gezogen. Ein FSP wird auf Vorschlag des Präsidiums durch Beschluss des Akademischen Senats eingerichtet. Nicht zum Vorschlag gebrachte Anträge werden auf Wunsch der Antragsteller im Akademischen Senat behandelt.
  4. Über eine Verlängerung des FSP wird ggf. nach vorheriger Evaluation durch interne und externe Gutachter auf Vorschlag des Präsidiums durch Beschluss des Akademischen Senats entschieden.

§ 2 Aufgaben

  1. Die Hauptaufgabe eines FSP ist die Bearbeitung längerfristig und fachübergreifender Forschungsvorhaben. Dadurch werden Forschungsfelder innerhalb der TUHH konzentriert und koordiniert.
  2. Der FSP beschafft Projektmittel und zentrale Ressourcen (z. B. aus dem Innovationsfonds der TUHH).
  3. Der FSP wirkt bei Berufungs-, Habilitations- und Promotionsverfahren mit.
  4. Der FSP soll dem Akademischen Senat einmal jährlich über seine Tätigkeit und Forschungsergebnisse berichten.
  5. Die FSP-Sprecherinnen/FSP-Sprecher beraten das Präsidium bei der Forschungsstrategie. Sie sprechen Empfehlungen zur strategischen Schwerpunktsetzung, auch FSP-übergreifend, aus wie z.B. im Rahmen der Landesforschungsförderung.
    Die FSP-Sprecherinnen/FSP-Sprecher empfehlen die Mittelverwendung des Forschungsfonds der TUHH.

§ 3 Auswahlkriterien

Ein FSP wird eingerichtet, wenn das Forschungsthema mehrere der nachstehenden Kriterien erfüllt:

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Es gibt ordentliche und assoziierte Mitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder sind die beteiligten Professorinnen und Professoren der TUHH. Assoziierte Mitglieder können Personen werden, die die Arbeit des FSP aktiv unterstützen.
  3. Ordentliche Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung aktives und passives Wahl-recht, assoziierte Mitglieder haben Rederecht.
  4. Ordentliche Mitglieder haben das Recht, Projekte in das Arbeitsprogramm des FSP einzubringen und die Angebote des FSP zu nutzen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können assoziierte Mitglieder ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt werden.
  5. Anträge auf Mitgliedschaft sind an die Sprecherin/den Sprecher des FSP zu richten. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
  6. Die Mitgliedschaft wird über persönliche Erklärung oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung beendet.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentlichen und assoziierten Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder.
  2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist bzw. ihre Stimme schriftlich delegiert hat.
  3. Die Mitgliederversammlung schlägt dem Akademischen Senat aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder eine Sprecherin/einen Sprecher und eine stellvertretende Sprecherin/einen stellvertretenden Sprecher für vier Jahre zur Wahl vor.
  4. Die Mitgliederversammlung entscheidet über mit mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder.
  5. Die Mitgliederversammlung wird von der Sprecherin/dem Sprecher mindestens viermal im Jahr schriftlich einberufen. Auf Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder muss die Sprecherin/der Sprecher binnen vier Wochen die Mitgliederversammlung einberufen.
  6. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Verlangen ist geheim abzustimmen.
  7. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 6 Sprecherin/Sprecher und Stellvertretung

  1. Die Sprecherin/der Sprecher vertritt die Belange des FSP nach innen und außen. Er ist für die inhaltliche und organisatorische Arbeit verantwortlich, lädt die Mitglieder des FSP zu regelmäßigen Sitzungen ein und leitet die Mitgliederversammlung.
  2. Die Sprecherin/der Sprecher ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Sie/Er berichtet der Mitgliederversammlung über ihre/seine Arbeit.

§ 7 Schlussbestimmungen

Diese Satzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Akademischen Senat der TUHH in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Forschungsschwerpunkte der TUHH vom 29.03.2006 außer Kraft.

Hamburg, den 27. September 2006

Technische Universität Hamburg-Harburg

(geändert durch Beschluss des Akademischen Senats, 107.Sitzung, 22.06.2016)