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Merkblatt „Arbeiten in den Gebäuden außerhalb der normalen Arbeitszeit”  

Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeit (in der Nacht, am Wochenende und Feiertags

Wie ist zu verfahren, damit eine oder mehrere Person/en (Mitarbeiter/in, Doktorand/in, Studentische Hilfskraft, Fremdfirma, usw.) in der nicht normalen Arbeitszeit in den Gebäuden der TUHH arbeiten darf?

  1. Ausnahmslos muss der/die Institutleiter/in oder dessen Vertreter/in, bzw. der/die Leiter/in der Zentralen Einrichtung über diese Arbeit in Kenntnis gesetzt werden und diese genehmigen. Das bedarf nicht unbedingt der Schriftform, ist aber von Vorteil für die gegenseitige Absicherung. Der/die Vorgesetzte hat eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ob die Tätigkeit alleine, unter Beteiligung weiterer Personen oder besonderen technischen Maßnahmen (telefonische Verbindung zur Pförtnerloge, zu weiteren Personen usw.) durchgeführt werden muss. Dieses bedarf nicht der Schriftform, wäre aber zumindest bei einer höheren Gefährdung von Vorteil.
  2. Vor Beginn der Arbeiten ist sich mündlich (persönlich oder Telefon) in der Pförtnerloge der Eißendorfer Strasse 38 zu melden. Telefon 2874.

Dem Pförtner sind bekannt zu geben:

  • Name
  • Gebäude, Adresse
  • Raumnummer
  • Auflagen vom Vorgesetzten, z.B. sich stündlich zu melden

Nach Beendigung der Arbeiten hat sich die Person an vorgenannter Stelle wieder abzumelden.

Handhaben Sie dieses praktikabel, z.B. wer alle 3 Stunden hier anwesend sein muss um die Instrumente zu kontrollieren braucht sich nur einmal anmelden und teilt das Weitere dem Wachdienst mit.
Wer jeden Samstag arbeitet, hat sich jeden Samstag anzumelden.

Für Fragen stehen die Abteilung Gebäudemanagement oder der Sicherheitsingenieur zur Verfügung.

Hamburg, den 14. Februar 2007